[11.6.2015] Beim Gaskonzessionsverfahren der Stadt Springe hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden: Der bisherige Konzessionär muss kalkulatorische Daten zu Energienetzen nennen.
Die niedersächsische Stadt Springe hat sich in einem deutschlandweit beachteten Musterprozess beim Bundesgerichtshof (BGH) gegen den Netzbetreiber Avacon durchgesetzt. Das Unternehmen muss somit als bisheriger Konzessionär für Strom- und Gaskonzessionsverfahren der Stadt die kalkulatorischen Daten zu Energienetzen mitteilen. Laut einer Pressemeldung der Stadt fiel das Urteil schon am 14. April 2015 nach der mündlichen Verhandlung, die schriftlichen Entscheidungsgründe wurden erst jetzt bekannt (Aktenzeichen: EnZR 11/14). Avacon hatte sich unter anderem auf Geschäftsgeheimnisse berufen, die aber nach der Begründung des BGH wegen des Interesses der anderen Bieter an den Daten zurückstehen müssen. Die BGH-Entscheidung hat laut Stadtverwaltung auch Bedeutung für den von den Stadtwerken Springe zu zahlenden Kaufpreis für das Strom- und Gasnetz in der Stadt.
(al)
Stichwörter:
Smart Grid,
Netze,
Springe,
Stadtwerke Springe,
Avacon,
Bundesgerichtshof
Bildquelle: PEAK Agentur für Kommunikation