Montag, 29. April 2024

Bundesverwaltungsgericht:
Konflikt Wetterradar versus Windkraft


[26.9.2016] Der Deutsche Wetterdienst wehrt sich schon lange gegen die Errichtung von Windenergieanlagen in der Nähe zu Wetterradarstationen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun in zwei parallelen Verfahren die Position der Windkraftanlagenbetreiber gestärkt.

Wer soll entscheiden, ob Windenergieanlagen (WEA) die Funktionsfähigkeit von Wetterradarstationen und damit die Aufgabenerfüllung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) stören? Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in zwei parallelen Streitsachen entschieden, dass der Deutsche Wetterdienst (DWD) keinen Beurteilungsspielraum bei diesen Fragen haben soll. Die Bewertung unterläge stattdessen der uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung. Gegenstand beider Verfahren waren WEA, für deren Errichtung und Betrieb die Betreiber immissionsschutzrechtliche Genehmigungen beantragt hatten. Strittig war in beiden Fällen, ob den im Außenbereich privilegiert zulässigen WEA, der öffentliche Belang nach Paragraph 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 8 Baugesetzbuch entgegensteht. Als solchen wollte der Wetterdienst die nachteilige Beeinflussung der Funktionsfähigkeit der jeweils etwas mehr als zehn Kilometer entfernt liegenden Wetterradaranlagen und der Warnprodukte des DWD geltend machen. Die WEA-Betreiber hatten in der Berufungsinstanz Erfolg. Wie das Bundesverwaltungsgericht mitteilt, hatte sowohl der Verwaltungsgerichtshof München als auch das Oberverwaltungsgericht Koblenz sich auf den Standpunkt gestellt, dass diese Fragen der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterlägen. Die Überprüfung erbrachte das folgende Ergebnis: Die zu erwartenden oder nicht auszuschließenden Störungen der Wetterradarstationen durch Abschattungseffekte und Fehlechos haben im Allgemeinen nicht das Gewicht eines der Genehmigung der WEA entgegenstehenden öffentlichen Belangs. Insoweit komme dem DWD ein Beurteilungsspielraum nicht zu. Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes gebiete, dass Verwaltungshandeln grundsätzlich in sachlicher und rechtlicher Hinsicht durch die Verwaltungsgerichte uneingeschränkt überprüfbar sein muss. Ausnahmen könne nur der Gesetzgeber regeln. Für einen gesetzgeberischen Willen, dem DWD entsprechende Spielräume einzuräumen, gebe es indes keinen Anhaltspunkt. Auch sonst spreche nichts für eine Letztentscheidungsbefugnis des Deutschen Wetterdienstes. (me)

http://www.bverwg.de

Stichwörter: Politik, Recht, Windenergie, Wetterradar, Bundesverwaltungsgericht



Druckversion    PDF     Link mailen


Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich Politik

BMWK: Rekordzahlen bei Erneuerbaren
[29.4.2024] Der Ausbau der erneuerbaren Energien schreitet in Deutschland deutlich voran. Vor allem Wind- und Solarenergie erleben einen Aufschwung bei Genehmigungen und neu installierten Kapazitäten. mehr...
Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland gewinnt deutlich an Fahrt.
Hamburg: Milliarden für klimaneutrale Energie
[29.4.2024] Experten diskutierten in Hamburg über den Ausbau der städtischen Energie-Infrastruktur und die Umsetzung der Klimaschutzziele. Besonderes Augenmerk lag dabei auf der Integration von Wärme-, Strom-, Gas- und Wasserstoffnetzen. mehr...
Gesetzgebung: VKU kommentiert Reformen
[25.4.2024] Der Bundestag entscheidet am Freitag über das Solarpaket und eine Reform des Klimaschutzgesetzes. Das Solarpaket soll den Ausbau der Photovoltaik erleichtern und enthält auch Regelungen zur Windenergie. mehr...
Bonn: Positive Bilanz zum Klimaplan
[24.4.2024] Die Stadtverwaltung in Bonn zieht bezüglich ihres vor einem Jahr vom Stadtrat beschlossenen Klimaplans 2035 eine positive Bilanz. Zahlreiche dort vorgeschlagene Maßnahmen wurden bereits in Angriff genommen. mehr...
Vor einem Jahr ist der Bonner Klimaplan 2035 beschlossen worden.
Sachsen-Anhalt: Neues Beteiligungsgesetz
[23.4.2024] In Sachsen-Anhalt hat das Kabinett ein Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz zugunsten des Ausbaus erneuerbarer Energien beschlossen. Vor allem für Kommunen und unmittelbar betroffene Anwohner soll sich der Neubau oder das Repowering entsprechender Anlagen finanziell auszahlen. mehr...
Sachsen-Anhalt bringt ein Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz auf den Weg, das Kommunen unbürokratisch am Ausbau erneuerbarer Energien beteiligen soll.

Suchen...

 Anzeige

Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
Trianel GmbH
52070 Aachen
Trianel GmbH
GISA GmbH
06112 Halle (Saale)
GISA GmbH
Uniper
40221 Düsseldorf
Uniper
VIVAVIS AG
76275 Ettlingen
VIVAVIS AG

Aktuelle Meldungen