[17.9.2014] Den Kommunen stehen für die kommenden zwei Jahre Zuschüsse für Klimaschutzprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative zur Verfügung. Die Förderanträge können jeweils vom 1. Januar bis zum 31. März des Förderjahres eingereicht werden.
Mit Beginn des Jahres 2015 können Städte und Gemeinden wieder Zuschüsse für Klimaschutzprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative beantragen. Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat nach eigenen Angaben die Kommunalrichtlinie novelliert und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Demnach wird die so genannte Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen für die kommenden zwei Jahre gelten. „Städte und Gemeinden sind entscheidend für den Erfolg beim Klimaschutz“, sagt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD). „Die Projekte aus unserer Nationalen Klimaschutzinitiative reduzieren die Energiekosten der Kommunen, schaffen Arbeitsplätze und Wachstum vor Ort und machen uns unabhängiger von Energieimporten.“ Die Kommunalrichtlinie soll Städten und Gemeinden den Zugang zu einer Vielzahl von Instrumenten für den kommunalen Klimaschutz eröffnen, angefangen bei klimafreundlicher Mobilität über das Flächen-Management bis hin zum energetischen Sanieren von Liegenschaften. Zudem bietet die Kommunalrichtlinie unter anderem finanzielle Unterstützung für Investitionen wie den Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik im Innenbereich oder für den Austausch von Lüftungsanlagen. Die Förderanträge können in den Jahren 2015 und 2016 jeweils vom 1. Januar bis zum 31. März beim Projektträger Jülich eingereicht werden.
(ma)
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