Samstag, 4. Mai 2024

Preisanpassungsklauseln:
Der BDEW zur BGH-Entscheidung


[27.11.2015] Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Preisanpassungsklauseln bewirkt laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) nun auch mehr Rechtssicherheit im Sonderkundenbereich.

Der BGH hat jetzt eine konkrete Preisanpassungsklausel in einem Energieliefervertrag als rechtlich einwandfrei beurteilt. Das BGH-Urteil über eine wirksame Preisanpassungsklausel in einem Stromliefervertrag schafft aus Sicht des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) mehr Rechtssicherheit bei der Formulierung und Beurteilung von Preisklauseln in Kundenverträgen. In den vergangenen Jahren habe das Gericht bestimmte Klauseln für unwirksam erklärt, ohne konkrete Hinweise für die Ausformulierung rechtswirksamer Preisklauseln zu geben. Das jetzige Urteil gebe nun erstmals die fehlenden höchstrichterlichen Hinweise und Vorgaben. Denn, der BGH habe eine konkrete, in den Energielieferverträgen eines Versorgers verwendete Preisanpassungsklausel jetzt als rechtlich einwandfrei beurteilt. Insbesondere der Anlass und der Modus der Preisänderung seien so transparent dargestellt gewesen, dass der Kunde die Änderungen anhand klarer und verständlicher Kriterien habe vorhersehen können. Nach Ansicht der Richter werde nicht nur der Anlass der Preisanpassung, sondern auch die zugrunde liegende Kostenentwicklung in ausreichender Weise konkretisiert. Außerdem seien auch die erforderlichen grundlegenden Informationen zur Berechnung künftiger Preisanpassungen in angemessener Weise dargestellt worden. Nachdem der BGH bereits im vergangenen Monat Klarheit für Preisänderungen in der Grundversorgung geschaffen habe, sorgt das aktuelle Urteil laut BDEW für mehr Rechtssicherheit in Sonderkundenverträgen. (me)

http://www.bdew.de

Stichwörter: Unternehmen, Preisanpassungsklauseln, BGH-Urteil, BDEW, Sonderkunden

Bildquelle: Tim Reckmann  / pixelio

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